Das neue Punktesystem

Verkehrsrecht

Das neue Punktesystem

Das neue Punktesystem ist am 01.05.2014 in Kraft getreten.

 

Das alte Punktesystem ist im Laufe der Jahre durch ständige Ergänzungen zu kompliziert und unübersichtlich geworden. Die Regelungen in § 29 StVG sind dadurch so umfangreich geworden, dass sie selbst von Mitarbeitern der Führerscheinbehörden oder Rechtsanwälten nicht immer verstanden werden.

Hinzu kommt, dass nach Ansicht vieler die Maßnahmen des Punktesystems wie Verwarnung, Aufbaukurs und Entziehung der Fahrerlaubnis oft viel zu spät greifen, weil die Führerscheinbehörden erst Monate nach einem Vergehen tätig werden können. So konnte beispielsweise ein Autofahrer in kürzester Zeit über 20 Punkte ansammeln. Wenn die Führerscheinbehörde keine Gelegenheit hatte, ihn bei Erreichen von 8 Punkten zu verwarnen, musste der Punktestand zunächst auf 13 Punkte zurückgestellt werden – obwohl der Autofahrer durch sein Verhalten bereits gezeigt hat, dass er eigentlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist und ihm deshalb die Fahrerlaubnis zu entziehen wäre.

Ein weiteres Ziel der Reform neben der Vereinfachung des Punktesystems ist also auch die Erhöhung der Effektivität durch schnelleres Einwirken auf den Autofahrer. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Rückfallquote bei sogenannten Punktetätern weitaus größer ist, als bei Autofahrern, die mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr auffällig geworden sind.

Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für Sie zusammengefasst:

 

Verstöße werden nur noch mit 1-3 Punkte geahndet (bisher 1-7 Punkte)

 

Die Punkte werden in drei Gruppen eingestuft:

 

„Vormerkung“ (bis zu 3 Punkte): keine Konsequenzen,

 

„Ermahnung“ (4-5 Punkte):Hinweis auf Punktestand und die Möglichkeit zum Punkteabbau,

 

„Verwarnung“ (6-7 Punkte):Anordnung der Teilnahme am Fahreignungsseminar,

 

„Entziehung der Fahrerlaubnis“(ab 8 Punkten).

 

 

 

Mit Punkten werden im Wesentlichen nur noch solche Verstöße geahndet, die die Verkehrssicherheit gefährden.Verstöße, welche die Verkehrssicherheit nicht direkt gefährden, werden nicht mehr erfasst. Alte Einträge wegen solcher Verstöße werden mit Inkrafttreten der Neuregelung gelöscht und nicht umgerechnet.

Punkteabbau: Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren.

Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars bei der Stufe „Verwarnung“ (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.

Das „Freiwillige Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten“ kombiniert die verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elemente aus Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung. Die Neukonzeption des Fahreignungsseminars soll ein reines „Absitzen“ verhindern, so dass mit der Teilnahme ein besseres Fahrverhalten und damit ein Mehr an Verkehrssicherheit einhergeht.

Punkte werden erst bei Bußgeldern ab 60 € (bisher 40 €) eingetragen

 

Die Umrechnung alter Punkte zum 01.05.2014:

 

Alter Punktestand

am 30.04.2014

Neuer Punktestand

am 01.05.2014

1-3 1
4-5 2
6-7 3
8-10 4
11-13 5
14-15 6
16-17 7
18 8