Allgemeines zum Mietrecht

Einer unserer wesentlichen Schwerpunkte stellt das Mietrecht dar, wobei wir gleichermaßen für Mieter als auch für Vermieter tätig sind.

Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet, welches im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 535 ff. BGB gesetzlich geregelt ist. Ausgangsvorschrift aller Mietverhältnisse ist § 535 BGB. Sie definiert die Hauptpflichten der Vertragsparteien in einem Mietverhältnis. Nach dieser Vorschrift ist durch den Abschluss eines Mietvertrages der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch während der Mietzeit zu gewähren. Des Weiteren hat der Vermieter dem Mieter die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. Im Gegenzug hat der Mieter die vereinbarte Miete zu zahlen. Diese Rechtsnorm stellt quasi die Grundregel zwischen den Mietparteien auf, von welcher diese aber auch in gewissen Punkten und in gewissem Umfange abweichen können.

Neben den aus § 535 Abs. 1 BGB bestimmten Hauptpflichten gibt es auch eine Vielzahl an Nebenpflichten in einem Mietverhältnis, welche sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite bestehen. So hat der Mieter als Nebenpflicht etwa die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen (Instandsetzung und Instandhaltung) durch den Vermieter zu dulden. Diese (Neben-) Pflicht zur Duldung hat der Mieter grundsätzlich jedoch nur dann, wenn der Vermieter Erhaltungsmaßnahmen rechtzeitig ankündigt. Der Vermieter ist andererseits etwa aufgrund mietvertraglicher Nebenpflicht angehalten, gegen Lärm und Schmutz verursachende Nachbarn vorzugehen, die ebenfalls mit dem Vermieter in einem Mieterverhältnis stehen.

Diese Gemengelage aus gegenseitigen (Haupt- und Neben-)Pflichten birgt natürlich häufig Anlass zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien. Streitpunkte sind meist:

Mängel der Mietsache und die damit verbundenen Mängelgewährleistungsrechte wie etwa Mietminderung, Schaden- und Aufwendungsersatz

Gebrauchsüberlassung der Wohnung an Dritte bzw. Untervermietung der Wohnung

– Zulässigkeit eines Mieterwechsels bei Wohngemeinschaften

– Zulässigkeit von Erhaltungsmaßnahmen oder Modernisierungen

Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnungen

– Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen

– Fragen zum sog. „Mietendeckel“ (MietenWoG Bln) oder zur sog. „Mietpreisbremse“(§ 556d ff. BGB)

– Eintritt des Ehegatten oder der Kinder in den Mietvertrag bei Tod des Mieters

Sonderkündigungsrecht bei Tod des Mieters

Vorkaufsrecht des Mieters bei Veräußerung von Wohnungseigentum

Kündigungsbeschränkungen bei Begründung von Wohnungseigentum

Wirksamkeit der Kündigung des Mietverhältnisses, etwa infolge nicht fristgerechter Zahlung der Miete oder in den Fällen des Eigenbedarfs

– Wirksamkeit des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung bei (Gewerbe-) Mietverträgen durch die Einhaltung der Schriftform nach § 550 BGB

– Pflicht zur Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrages bei mehreren Mietern

– Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses

Pfandrecht des Vermieters

Verjährung von Schadenersatzansprüchen des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses

Rückzahlung der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses

Einige Streitpunkte lassen sich bereits im Vorfeld durch eine entsprechende Vertragsgestaltung vermeiden. Wichtig ist hierbei vor allem die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung hinsichtlich der einzelnen zu treffenden Regelungen (z.B. zulässiger Inhalt sog. Schönheitsreparaturklauseln oder zulässiger Inhalt von Mietverträgen auf Zeit bzw. befristeter Mietverträge). Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrungen auf dem Gebiet des Mietrechts sind wir in der Lage, Sie – gleich ob Vermieter oder Mieter – schon vor Vertragsschuss bestmöglich zu unterstützen, indem wir Mietverträge für Sie erstellen oder diese für Sie überprüfen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen als Vermieter oder Mieter auch im Falle von Streitigkeiten im Rahmen eines schon bestehenden Mietverhältnisses oder bei Beendigung eines Mietverhältnisses mit unserer Kompetenz und Erfahrung zur Seite, zum Beispiel bei

Durchführung der Beendigung des Mietvertrages (Kündigung, Aufhebung des Mietverhältnisses) und erforderlichenfalls bei Räumungsklagen oder bei Klagen zur Feststellung der Beendigung des Mietverhältnisses

– Klagen auf Beseitigung von Mängeln und Durchsetzung der Mietminderung

– Klagen auf Zustimmung zur Mieterhöhung

– Klagen auf Duldung von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen

Unterlassungsklagen im Falle des vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache

Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen

– Klagen auf Erteilung einer Betriebskostenabrechnung

Klagen auf Rückzahlung der Kaution

Klagen auf Schadenersatz

Die beiden vorstehenden Kataloge sind freilich nicht abschließend, sondern stellen lediglich eine Aufzählung von Rechtsstreitigkeiten dar, die erfahrungsgemäß sehr häufig auftauchen. Auch auf den folgenden Seiten unserer Homepage unter der Rubrik Mietrecht finden Sie weitere Informationen zu ausgewählten Themen des Mietrechts. Sollte „Ihr Problem“ mit Ihrem Vermieter oder Mieter daher nicht genannt sein, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir beraten und vertreten Sie – Vermieter oder Mieter – auf dem gesamten Gebiet des Mietrechts.