Gerichtskosten

Gerichtliche Verfahren sind grundsätzlich kostenauslösend. Die Entstehung sowie die Höhe der Kosten richten sich vor allem nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Sie sind grundsätzlich zunächst von demjenigen zu tragen bzw. vorzustrecken, der die Kosten auslöst. In zivilrechtlichen Verfahren ist dies der Kläger, in Strafverfahren der Verurteilte oder in Bußgeldsachen der Betroffene, soweit dieser weder freigesprochen noch das Verfahren mit einer entsprechenden Kostenentscheidung eingestellt wurde. Im Folgenden erhalten Sie einen kleinen Überblick über die möglichen Kosten im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens.

1) Gerichtskosten in zivilrechtlichen Verfahren

2.) Gerichtskosten in strafrechtlichen Verfahren

3.) Gerichtskosten in Ordnungswidrigkeitenverfahren/ Bußgeldsachen