Kosten

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Um Ihnen einen ersten Überblick über mögliche Kosten zu verschaffen, stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten Informationen zur Verfügung, welche Kosten in welcher Höhe für eine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit bzw. im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens entstehen können. Sollten Unklarheiten bestehen oder sollten Sie weitere Fragen zu den möglichen Kosten haben, stehen wir Ihnen – selbstverständlich kostenfrei – gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung.

Wir möchten Sie jedoch bereits an dieser Stelle darauf hinweisen, dass unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit besteht, dass die Kosten für eine anwaltliche Beratung oder Vertretung von der Staatskasse übernommen bzw. verauslagt werden. Es handelt sich hierbei um die Möglichkeit der Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe (z.B. in zivilrechtlichen Angelegenheiten) sowie um Fälle der Pflichtverteidigung in Strafsachen: