U-HAFT

Strafrecht

U-HAFT

Betrachtet man das Institut der Untersuchungshaft aus rechtsstaatlicher Sicht, so handelt es sich hierbei um die Inhaftierung eines Unschuldigen. In Deutschland gilt der unumstößliche Grundsatz, dass der Beschuldigte einer Straftat solange als unschuldig gilt, bis ihm durch Urteil das Gegenteil bewiesen wurde. Wegen dieses Umstandes sieht das Gesetz gewisse Schutzmaßnahmen zugunsten des Beschuldigten vor.

 

So kann eine Untersuchungshaft nur dann durchgeführt werden, wenn ein entsprechender Haftbefehl erging. Die Untersuchungshaft kann allein durch einen Richter angeordnet werden. Ergeht beispielsweise nach einer vorläufigen Festnahme kein Haftbefehl, ist der Beschuldigte aus der Haft zu entlassen.

 

Auch ist grundsätzlich von Amts wegen ständig zu prüfen, ob die Voraussetzungen eines Haftbefehls noch vorliegen. Soweit dies nicht mehr der Fall ist, hat eine sofortige Freilassung zu erfolgen. Wie die Realität aber zeigt, ist hier die Arbeit des Strafverteidigers besonders wichtig. Meist wird eine Entlassung des in U-Haft Befindlichen erst durch das Hinwirken des Rechtsanwalts erreicht.

 

Im Übrigen gibt es verschiedene Wege gegen die Untersuchungshaft vorzugehen. So gibt es unter anderem die Möglichkeit,

 

  • eine mündliche Haftprüfung zu beantragen,

 

  • Haftbeschwerde einzulegen, oder

 

  • einen Antrag auf Aussetzung des Haftvollzugs zu stellen.

 

Welches dieser sog. Rechtsbehelfe in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und kann erst nach einem entsprechenden Gespräch mit dem Mandanten sowie der Einsicht der Verfahrensakten beurteilt werden.

 

Wichtig ist, dass sie wissen sollten, dass Sie jederzeit das Recht haben, mit Ihrem Verteidiger in Kontakt zu treten, um diesen zu konsultieren. Hiervon sollten Sie frühzeitig Gebrauch machen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Hantschel & Wollny stehen Ihnen dabei rund um die Uhr zur Verfügung. Dasselbe gilt, soweit sich ein Angehöriger oder der Lebenspartner in U-Haft befindet. Eine Beauftragung ist hier ohne weiteres möglich und sollte ebenfalls frühzeitig erfolgen, da mit jeder Minute ohne anwaltlichen Beistand die Gefahr größer wird, dass man sich dazu hinreißen lässt, Aussagen zu machen, nur um schleunigst wieder aus der Haft zu entkommen. Freilich ist dies menschlich nachvollziehbar. Im Hinblick auf das weitere Strafverfahren aber äußerst schädlich. Deshalb sollten Sie zunächst den anwaltlichen Rat eines Rechtsanwalts suchen.