Haft

Strafrecht

HAFT

 

Keine andere Maßnahme schneidet so gravierend in die verfassungsrechtlichen Rechte einer Person ein, wie die Beschränkung ihrer Freiheit. Hierzu bietet das Gesetz verschiedene Möglichkeiten, die wiederum unterschiedliche Zwecke verfolgen können. Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Hantschel & Wollny stehen Ihnen von Anfang an bei allen Haftfragen selbstverständlich auch persönlich zur Seite. Soweit Sie sich in Haft befinden, können Sie uns rund um die Uhr erreichen. Dasselbe gilt für Personen, deren Angehöriger oder Lebenspartner sich in Haft befindet. Hier besteht die Möglichkeit, die Rechtsanwälte der Kanzlei Hantschel & Wollny mit der Wahrnehmung der Rechte für den sich in Haft befindlichen Angehörigen oder Lebenspartner zu beauftragen.

 

Im Zusammenhang mit der Haft ist an erster Stelle die vorläufige Festnahme zu nennen. Hierbei handelt es sich grundsätzlich – wie die Bezeichnung bereits verrät – um eine vorläufige Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden. Im Vergleich zu den sonstigen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, handelt es um diejenige mit der geringsten Eingriffswirkung in die Freiheit einer Person, da ein vorläufig Festgenommener spätestens am Tage nach seiner Festnahme freizulassen ist. Eine Ausnahme gilt dann, wenn Haftbefehl erlassen wird. Die Gründe für eine vorläufige Festnahme sind vielfältig. So kann beispielsweise ein Beschuldigter etwa dann festgenommen werden, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls vorliegen und Gefahr im Verzug vorliegt.

Für weitere Informationen: Vorläufige Festnahme

 

Des Weiteren gibt es die Untersuchungshaft (U-Haft), mit deren Vollzug zum Beispiel verhindert werden soll, dass sich ein Beschuldigter einem strafgerichtlichen Verfahren entzieht. Ein anderer Grund für die Inhaftierung kann aber auch sein, dass die Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsrichter befürchten, dass seitens des Beschuldigten in unerlaubter Weise auf Beweismittel eingewirkt wird. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, um gegen den Vollzug der Untersuchungshaft vorzugehen.

Für weitere Informationen: Untersuchungshaft 

 

Schließlich ist der Strafvollzug bzw. die Strafvollstreckung zu nennen. Hierbei handelt es sich um den denkbar schärfsten Einschnitt des Staates in die Rechte einer Person, da dies zur Folge hat, dass die persönliche Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt wird. Eine rechtliche Betreuung ist auch hier noch sinnvoll und wichtig.

Für weitere Informationen: Strafvollstreckung und Strafvollzug