Was kann ich machen, wenn die zuständige Behörde meinen Entschädigungsantrag zu unrecht ablehnt?
Für den Fall, dass Ihr Antrag auf Entschädigung abgelehnt wurde, müssen Sie dies nicht hinnehmen. Es besteht dann die Möglichkeit einer klageweisen Geltendmachung der Entschädigung vor den Zivilgerichten (vgl. § 68 IfSG). Ob die Zuständigkeit des Amts- oder Landgerichts gegeben ist, hängt davon ab, ob der sog. Streitwert über 5.000,00 € liegt. Ist dies der Fall, müsste vor dem zuständigen Landgericht geklagt werden. Hierfür benötigen Sie wegen des dort bestehenden sog. Anwaltszwangs dann allerdings die Hilfe eines Rechtsanwalts.