Berufung und Revision

Strafrecht

Sie sind in erster Instanz verurteilt worden und wollen nun Berufung einlegen?

Die Kanzlei Hantschel & Wollny ist eine auf das Strafrecht und die Strafverteidigung spezialisierte Anwaltskanzlei in Berlin. Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind hauptsächlich im Bereich des Strafrechts tätig, Schwerpunkt hierbei ist unter anderem die Verteidigung in der Hauptverhandlung und selbstverständlich auch in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin.

Die Berufung ist ein Rechtsmittel zur Überprüfung eines gerichtlichen Urteils durch ein übergeordnetes Gericht. Die Berufung unterscheidet sich hierbei von der Revision dadurch, dass das Ausgangsurteil nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht überprüft wird, das Berufungsgericht also gegebenenfalls eine Beweisaufnahme wiederholen und eigene Tatsachenfeststellungen treffen muss.

Eine Berufung kann trotzdem in zulässiger Weise von den anfechtungsberechtigten Beteiligten auch auf die Rechtsfolgen beschränkt werden. Das Berufungsgericht kann dies von sich aus jedoch nicht.

Die Berufung gegen ein Urteil im Strafrecht

Der Weg der Berufung gegen ein Urteil im Strafrecht ist dann offen, wenn in I. Instanz vor einem Amtsgericht verhandelt worden ist. Je nach Zuständigkeit wird in erster Instanz entweder vor dem Einzelrichter oder der kleinen Strafkammer verhandelt. Im Letzteren Fall wird der hauptberufliche Richter durch zwei Schöffen (Laienrichter) unterstützt.

Im Strafverfahren vor dem Amtsgericht kommt es zu einer Beweisaufnahme, in deren Ergebnis der oder die Richter dann alle Beweise zu würdigen haben und aufgrund dieser dann ein Urteil fällen. Das Urteil kann mit einer Verurteilung oder mit einem Freispruch enden.

Endet das Strafverfahren mit einem Freispruch, besteht keine Möglichkeit der Berufung gegen ein Urteil im Strafrecht.

Entscheidend für den Erfolg einer Berufung im Strafrecht ist die gewählte Verteidigungsstrategie. Egal, ob ein Freispruch erreicht werden soll, die Strafaussetzung zur Bewährung oder die Beschränkung des Strafmaßes, in jedem Fall muss die Verteidigung optimal auf das Ziel der Berufung zugeschnitten sein. Dabei werden mit ihnen die Vor- und Nachteile der Berufung auch für den Fall abgewogen, dass eine Abänderung des Urteils zu ihren Gunsten nicht wahrscheinlich ist. Wir analysieren mit Ihnen Ihr persönliches Verteidigungsziel in Ihrem Strafverfahren und geben Ihnen eine auf unserer Erfahrung beruhende Einschätzung, was realistisch erreicht werden kann.

Das Rechtsmittel der Revision im Strafrecht

Nach einer Verurteilung ist die Revision oftmals die letzte Möglichkeit, zu verhindern, dass das Urteil rechtskräftig wird und der Beschuldigte seine Strafe antreten muss.

Die strafrechtliche Revision ist ein Rechtsmittel, welches auf die Beanstandung und Überprüfung von Rechtsfehlern beschränkt ist. Anders als bei der Berufung findet also keine weitere Verhandlung über den Anklagevorwurf an sich statt. Das Revisionsgericht prüft nur, ob dem Tatgericht im Verfahren oder bei der Urteilsfindung Rechtsfehler unterlaufen sind, die sich auf das Urteil ausgewirkt haben. Ist dies der Fall, kann die angefochtene Entscheidung aufgehoben werden oder der Revisionssenat sogar selbst in der Sache entscheiden. Die besondere Kunst des Verteidigers im Revisionsverfahren besteht darin, die Rechtsfehlers des Tatrichters zu finden und sie dann noch ordnungsgemäß zu rügen.

Daher ist es unerlässlich, dass die Vorbereitung einer Revision schon in der ersten Tatsacheninstanz beginnt, denn die Revision ist aus der Sicht der Hauptverhandlung nicht mehr als ein Sicherheitsnetz ist. Versäumnisse in der Tatsacheninstanz schlagen mit Sicherheit auf die Revision durch und an die Stelle des Sicherheitsnetzes tritt dann der freie Fall. Rechtsanwälte die glauben sich auf die Revision verlassen zu können, begehen einen gravierenden Verteidigungsfehler der sich zu ihren Lasten auswirkt.

Gerade auch wegen dieser Kompliziertheit des Revisionsverfahrens und strenger formaler Vorschriften können Sie die Revision nicht alleine betreiben.

Denn das Gesetz und die Rechtsprechung der Revisionsgerichte stellen für die Erhebung von Verfahrensrügen insoweit sehr hohe Hürden auf. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass die Begründungsfrist von lediglich einem Monat nach der Zustellung der Urteilsgründe zumindest bei umfangreichen Strafsachen sehr kurz bemessen ist.

Das Auffinden und Anbringen einer fachgerechten und erfolgreichen Revision ist daher eine ausgesprochen anspruchsvolle Aufgabe, die nur von hierauf spezialisierten Strafverteidigern geleistet werden kann.

Wenn Sie Fragen zur Revision im Strafrecht haben, rufen sie uns an.