Mit einer rechtzeitig gestalteten Nachlassregelung bestimmen Sie selbst, wer Ihr Vermögen erhält und wie Ihr Nachlass verteilt werden soll. Ein Testament oder Erbvertrag schafft Rechtssicherheit, vermeidet Streit unter Angehörigen und ermöglicht eine individuelle Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge.
Ohne letztwillige Verfügung gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht jedoch häufig nicht den persönlichen Vorstellungen des Erblassers. Gerade bei Ehegatten, Patchworkfamilien, Immobilienvermögen, Unternehmen oder größeren Vermögen empfiehlt sich daher eine rechtssichere erbrechtliche Gestaltung durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag.
Warum ist eine Nachlassregelung sinnvoll?
Gesetzliche Erbfolge ohne Testament
Wird kein Testament oder Erbvertrag errichtet, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Wer erbt, bestimmt dann ausschließlich das Gesetz. Dies führt häufig zu Ergebnissen, die nicht gewünscht sind:
- Ehegatten werden nicht automatisch Alleinerben
- Kinder werden unmittelbar Miterben
- Es entstehen Erbengemeinschaften mit Konfliktpotential
- Patchworkfamilien sind oft nicht ausreichend abgesichert
- Nicht verheiratete Lebenspartner gehen regelmäßig leer aus
- Unternehmensnachfolge bleibt ungeklärt
- Immobilien können nur gemeinsam verwaltet oder verkauft werden
Insbesondere bei Immobilienvermögen oder Familienunternehmen kann dies erhebliche praktische und wirtschaftliche Probleme verursachen.
Notarielles Testament spart häufig die Kosten eines Erbscheins
Ein weiterer wesentlicher Vorteil eines notariellen Testaments oder Erbvertrags besteht darin, dass nach dem Erbfall häufig kein gesonderter Erbschein mehr benötigt wird.
Banken, Grundbuchämter und Behörden akzeptieren grundsätzlich bereits das notarielle Testament oder den notariellen Erbvertrag zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll als ausreichenden Nachweis der Erbenstellung. Dadurch kann ein zusätzliches kosten- und zeitintensives Erbscheinsverfahren vermieden werden.
Dies spart den Erben häufig erhebliche Kosten, da sich die Gebühren für einen Erbschein nach dem Wert des Nachlasses richten und insbesondere bei Immobilien oder größerem Vermögen beträchtlich sein können. Zugleich ermöglicht das notarielle Testament eine schnellere Abwicklung des Nachlasses und schafft zusätzliche Rechtssicherheit für Erben, Banken, Behörden und Vertragspartner.
Was ist ein Testament?
Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung, mit der eine Person bestimmt, wer z.B. Erbe werden soll und wie der Nachlass verteilt wird. Im Testament können insbesondere geregelt werden:
- Einsetzung von Erben
- Verteilung einzelner Vermögenswerte
- Vor- und Nacherbschaft
- Testamentsvollstreckung
- Anordnungen für minderjährige Kinder
- Unternehmensnachfolge
- Auflagen und Teilungsanordnungen
Ein Testament kann handschriftlich oder notariell errichtet werden. Das notarielle Testament bietet regelmäßig die höchste Rechtssicherheit.
Gemeinschaftliches Testament – häufig bei Ehegatten
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Typischerweise setzen sich die Ehegatten zunächst gegenseitig als Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kinder werden erst nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten Erben.
Ein gemeinschaftliches Testament kann Vorteile bieten bei:
- Absicherung des Ehepartners
- Schutz des Familienheims
- Vermeidung von Erbengemeinschaften nach dem ersten Todesfall
- klarer Vermögensnachfolge innerhalb der Familie
Da gemeinschaftliche Testamente weitreichende Bindungswirkungen entfalten können, empfiehlt sich eine notarielle Beratung besonders.
Was ist ein sog. Berliner Testament?
Ein „Berliner Testament" ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Typischerweise setzen sich die Ehegatten dabei zunächst gegenseitig zu Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kinder oder andere Personen werden erst für den zweiten Erbfall – also nach dem Tod des länger lebenden Partners – als sogenannte Schlusserben eingesetzt.
Typischer Grundgedanke:
- Beim ersten Todesfall soll der überlebende Ehegatte wirtschaftlich abgesichert sein.
- Die Kinder sollen erst nach dem Tod des zweiten Ehegatten erben.
Rechtliche Wirkung
Beim ersten Todesfall:
- Der überlebende Ehegatte wird Alleinerbe.
- Die Kinder erhalten zunächst nichts aus dem Nachlass.
Beim zweiten Todesfall:
- Die eingesetzten Schlusserben (häufig die Kinder) erben den verbleibenden Nachlass.
Besonderheit: Pflichtteilsrechte der Kinder
Kinder bleiben trotz Berliner Testaments pflichtteilsberechtigt. Sie könnten daher bereits nach dem ersten Todesfall ihren Pflichtteil verlangen. Das kann für den überlebenden Ehegatten finanziell belastend sein. Deshalb enthalten Berliner Testamente oft sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln: Verlangt ein Kind nach dem ersten Todesfall seinen Pflichtteil, soll es auch nach dem zweiten Todesfall nur den Pflichtteil erhalten.
Bindungswirkung
Viele Regelungen eines Berliner Testaments werden nach dem ersten Todesfall bindend. Der überlebende Ehegatte kann die wechselbezüglichen Verfügungen dann häufig nicht mehr einseitig ändern. Wer einmal gemeinsam bestimmte Schlusserben festlegt, ist daran später oft gebunden – was bei Zerwürfnissen mit Kindern oder neuen Lebenssituationen problematisch werden kann.
Einfache und bekannte Gestaltung · Absicherung des überlebenden Ehepartners · Vermeidung einer Erbengemeinschaft mit Kindern nach dem ersten Todesfall
Pflichtteilsansprüche der Kinder beim ersten Erbfall · Steuerliche Nachteile möglich · Starke Bindungswirkung · Bei Patchworkfamilien oft problematisch
Was ist ein Erbvertrag?
Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Regelung über die Vermögensnachfolge zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren anderen Personen. Im Gegensatz zum Testament entsteht hierbei regelmäßig eine stärkere rechtliche Bindung. Ein Erbvertrag eignet sich insbesondere:
- bei Unternehmensnachfolge
- in Patchworkfamilien
- bei Pflege- oder Gegenleistungsvereinbarungen
- zur Absicherung nicht verheirateter Partner
- bei komplexen Vermögensstrukturen
Ein Erbvertrag muss zwingend notariell beurkundet werden.
Unterschied zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis
Häufig werden Erbschaft und Vermächtnis verwechselt.
Erbe
Der Erbe tritt als Gesamtrechtsnachfolger in sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Er übernimmt grundsätzlich auch mögliche Nachlassverbindlichkeiten.
Vermächtnis
Ein Vermächtnis verschafft einer Person lediglich einen Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag gegen den oder die Erben. Beispiele: Zuwendung einer Immobilie, Auszahlung eines Geldbetrags, Übertragung von Schmuck oder Kunstgegenständen, Einräumung eines Wohnrechts.
Das Vermächtnis ermöglicht eine gezielte Verteilung einzelner Vermögenswerte, ohne dass der Begünstigte selbst Erbe wird.
Warum ist ein notarielles Testament sinnvoll?
- Rechtssichere Gestaltung
- Individuelle rechtliche Beratung
- Vermeidung formunwirksamer Regelungen
- Geringeres Streitrisiko unter Erben
- Häufig kein zusätzlicher Erbschein erforderlich
- Sichere Verwahrung
- Registrierung im Zentralen Testamentsregister
Gerade bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder größeren Vermögen empfiehlt sich regelmäßig eine notarielle Gestaltung.
Was sollte vor dem Notartermin beachtet werden?
Persönliche Situation
- Bin ich an der Errichtung eines Testaments durch eine frühere letztwillige Verfügung, z.B. Erbvertrag, gehindert?
- Wer soll Erbe werden?
- Sollen einzelne Personen enterbt werden?
- Gibt es minderjährige Kinder oder Patchworkkonstellationen?
Vermögensübersicht
Hilfreich sind Informationen zu: Immobilien, Bankvermögen, Wertpapieren, Unternehmensbeteiligungen, bestehenden Schenkungen sowie Schulden oder Verbindlichkeiten.
Besondere Wünsche
Zu überlegen ist beispielsweise: Soll ein Vermächtnis angeordnet werden? Soll eine Testamentsvollstreckung vorgesehen werden?
Ablauf der notariellen Beurkundung
Wir besprechen gemeinsam Ihre Vorstellungen zur Erbfolge sowie mögliche erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und familiären Situation.
Auf Grundlage der Besprechung erstellen wir einen individuellen Entwurf des Testaments, des gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrages und übersenden diesen vorab zur sorgfältigen Prüfung.
In einem weiteren Termin erfolgt die notarielle Beurkundung.
Notarielle Testamente müssen beim zuständigen Amtsgericht amtlich verwahrt werden. Zusätzlich erfolgt die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer, damit die Verfügung im Erbfall zuverlässig aufgefunden wird.
Häufige Fragen zum Testament und Erbvertrag
Individuelle Beratung im Notariat
Eine rechtzeitig gestaltete Nachlassregelung hilft dabei, Vermögen zu sichern, Streit zu vermeiden und persönliche Wünsche zuverlässig umzusetzen. Wir beraten Sie gerne zu:
- Testament & Berliner Testament
- Gemeinschaftliches Testament
- Erbvertrag
- Vermächtnis
- Unternehmensnachfolge
- Immobilien im Nachlass
- Pflichtteilsrecht
- Testamentsvollstreckung
- Nachfolgeplanung für Familien und Unternehmer
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