Sexualdelikte

Strafrecht

Sexualdelikte

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Hantschel & Wollny  sind als Strafverteidiger  selbstverständlich auch auf diesem Strafrechtsgebiet für Sie tätig.

 

Das Sexualstrafrecht umfasst die Strafnormen für Verhaltensweisen mit Bezug zur Sexualität. Das Sexualstrafrecht dient insbesondere dem Schutz der individuellen sexuellen Selbstbestimmung.

Das deutsche Strafrecht hat das Sexualstrafrecht ausschließlich im Strafgesetzbuch (StGB) im 13. Abschnitt (§§ 174 bis 184g) geregelt.

 

Sexualstraftaten sind insbesondere der sexuelle Missbrauch, die sexuelle Nötigung, die Vergewaltigung, die Verbreitung sowie der Erwerb und Besitz verschiedenster pornographischer Schriften wie z.B. kinderpornographische, jugendpornographische, gewaltpornographische und tierpornographische Schriften. Zudem umfassen die Sexualstraftaten auch Delikte im Zusammenhang mit der Prostitution wie die Zuhälterei, Ausübung der verbotenen Prostitution, jugendgefährdende Prostitution und die Ausbeutung von Prostituierten.  Auch die Erregung öffentlichen Ärgernisses und exhibitionistische Handlungen sind Sexualstraftaten.

 

Zudem begegnet man gerade in diesem Deliktsbereich sehr häufig schwierigen Beweissituationen (Konstellation Aussage gegen Aussage, die Notwendigkeit aussagepsychologischer Gutachten usw.). In diesem Fall kommt es darauf an, ob das Gericht der Zeugin glaubt. Eine sinnvolle Verteidigung setzt deshalb Kenntnisse der Aussagepsychologie voraus. Nur so kann der Anwalt in der Zeugenbefragung Schwachstellen aufdecken und Zweifel an der Aussage wecken. Eventuell muss der Anwalt ein Sachverständigengutachten beantragen und in der Lage sein, dieses kritisch zu hinterfragen.

Außerdem ist nicht zu verkennen, dass vermeintliche Sexualstraftaten in der Bevölkerung, der veröffentlichten Meinung und auch in Justizkreisen eine besondere Aufmerksamkeit genießen und mit großem Eifer verfolgt und begleitet werden. Daher sind Sexualstrafverfahren regelmäßig auch mit einer Stigmatisierung für den Beschuldigten verbunden die die emotionale Belastung noch wachsen lässt.

Die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers ist auch hier deshalb dringend geboten.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Hantschel & Wollny stehen ihnen hierbei auch für weitere Informationen zur Verfügung.