FESTNAHME

Strafrecht

FESTNAHME

Die vorläufige Festnahme ist eine Maßnahme, die grundsätzlich jedermann durchführen kann. Das heißt, auch Sie als Privatperson haben unter Umständen das Recht, eine Person vorläufig festzunehmen. Dies würde voraussetzen, dass Sie eine andere Person bei einer Straftat auf frischer Tat erwischt haben und diese sich anschickt zu flüchten oder aber ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Dann haben Sie das Recht, die Person solange festzuhalten, bis die Polizei eintrifft.

 

Häufiger wird freilich der Fall vorkommen, dass die Polizei eine Person vorläufig festnimmt. Dies ist nur dann rechtens, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen. Denn die Befugnis zur Anordnung der Festnahme einer Person hat im Grundsatz nur der Richter.

Soweit aber ein dringender Tatverdacht gegen eine Person vorliegt, ein Haftgrund besteht (z.B. Fluchtgefahr) und ein Richter nicht rechtzeitig zu erreichen ist, kann die Polizei ihr Recht zu vorläufigen Festnahme ausüben. Dies steht allerdings immer unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. Nicht zu verwechseln ist die vorläufige Festnahme bspw. mit der Identifikation einer Person, die einer Straftat verdächtig ist. Hier gelten geringere Voraussetzungen, berechtigen aber im Gegenzug nur solange zur Festhaltung einer Person, wie dies zur Identitätsfeststellung notwendig ist.

 

Bei einer vorläufigen Festnahme sind zwei wichtige Regeln zu beachten, die das weitere Verfahren im Hinblick auf Verteidigungsmöglichkeiten maßgeblich beeinflussen können.

 

Oberstes Gebot ist, dass Sie keine Angaben zur Sache machen, auch wenn Beamte Ihnen gegenüber diesbezüglich Fragen stellen. Sie haben immer und unter allen Umständen das Recht zu schweigen. Dadurch kann kein rechtlicher Nachteil für Sie entstehen. Vielmehr könnte das Gegenteil der Fall sein, sofern Sie sich zur Sache äußern.

 

Ferner sollten Sie gleich zu Beginn einer solchen Maßnahme den Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen. Dieses Recht besteht in jeder Lage des Verfahrens. Zu diesem Zweck stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Hantschel & Wollny zu jeder Zeit zur Verfügung. Wir übernehmen dann an Ort und Stelle die zur Wahrung Ihrer Rechte gebotene Verteidigung.

 

Sollte es schließlich zu einer richterlichen Vorführung kommen, die sich unverzüglich, jedenfalls spätestens am Tage nach der Festnahme anschließen muss, ist es im Interesse des Beschuldigten zwingend geboten, einen Verteidiger einzuschalten. Der Richter wird bei dieser Vorführung entscheiden, ob dieser freizulassen ist oder ob Haft angeordnet wird.